Mitgliedschaft
Mitgliedschaftsbedingungen Haus & Grund Rüsselsheim
Das Beitritts- und Lastschriftformular können Sie in der Geschäftsstelle abholen oder ausdrucken.
Einmalige Aufnahmegebühr
Jedes neue Mitglied zahlt eine einmalige Aufnahmegebühr von 50,- €.
Kalenderjahresbeitrag
Unser Kalenderjahresbeitrag unabhängig vom Eintrittsdatum beträgt 75,- €.
Der Beitrag beinhaltet die kostenfreie Rechtsberatung während unserer Sprechzeiten. Mit dem Beitritt zum Verein erwirbt das Mitglied unmittelbar Anspruch auf Rechtsberatung. Das Hauseigentümer-Magazin Haus & Grund ist im Beitrag enthalten.
Der Beitrag ist zu Beginn eines Kalenderjahres zu entrichten, unabhängig vom Eintrittsdatum. Auch bei Eintritt im Laufe des Kalenderjahres verbleibt es beim vollen Kalenderjahresbeitrag. Die Zahlung des Jahresbeitrags und der der Aufnahmegebühr erfolgt über Lastschrifteinzug, der bei Eintritt dem Verein zu erteilen ist. Bei Eintritt im Laufe des Kalenderjahres erfolgt der erstmalige Einzug mit Eintritt.
Kündigungen werden zum Ende eines Kalenderjahres wirksam
Gesondert zu vergütende Leistungen
- Rechtsschutzversicherung
Jedes Mitglied erhält die Möglichkeit, während der Mitgliedschaft eine günstige Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung bei der Roland Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese Versicherung unterliegt den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen und umfasst eine Kostendeckung für die gerichtliche (nicht außergerichtliche) Auseinandersetzung. Die Versicherungsprämie ist nicht Bestandteil des Jahresbeitrages. Der Verein wird nicht als Versicherungsmakler tätig. - Formulare und Schreiben
Formulare sind gesondert zu vergüten. Individuelle Schreiben werden nach Seite und Aufwand abgerechnet. - Mieterauskunft
Über den Landesverband kann kostenpflichtig ein Solvenzcheck des Mieters eingeholt werden.