Mitgliedschaft

Mitgliedschaftsbedingungen Haus & Grund Rüsselsheim

Das Beitritts- und Lastschriftformular können Sie in der Geschäftsstelle abholen oder ausdrucken.

Einmalige Aufnahmegebühr

Jedes neue Mitglied zahlt eine einmalige Aufnahmegebühr von 50,- €.

Kalenderjahresbeitrag

Unser Kalenderjahresbeitrag unabhängig vom Eintrittsdatum beträgt 65,- €.

Der Beitrag beinhaltet die kostenfreie Rechtsberatung während unserer Sprechzeiten. Mit dem Beitritt zum Verein erwirbt das Mitglied unmittelbar Anspruch auf Rechtsberatung.

Der Beitrag ist zu Beginn eines Kalenderjahres zu entrichten, unabhängig vom Eintrittsdatum. Auch bei Eintritt im Laufe des Kalenderjahres verbleibt es beim vollen Kalenderjahresbeitrag. Die Zahlung des Jahresbeitrags und der der Aufnahmegebühr erfolgt über Lastschrifteinzug, der bei Eintritt dem Verein zu erteilen ist. Bei Eintritt im Laufe des Kalenderjahres erfolgt der erstmalige Einzug mit Eintritt.

Kündigungen werden zum Ende eines Kalenderjahres wirksam.

Gesondert zu vergütende Leistungen

  • Hauseigentümer-Magazin Haus & Grund
    Für Mitglieder, die ab dem 01.01.2023 dem Verein beitreten, ist das Magazin nicht mehr im Jahresbeitrag enthalten. Es besteht für neue Mitglieder die Möglichkeit, unmittelbar über den Landesverband ein kostenpflichtiges Jahresabonnement abzuschließen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt der Landesverband. Anfragen per Mail an info@hausundgrundhessen.de oder per Telefon unter 069-729458. 
  • Rechtsschutzversicherung 
    Jedes Mitglied erhält die Möglichkeit, während der Mitgliedschaft eine günstige Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung bei der Roland Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese Versicherung unterliegt den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen und umfasst eine Kostendeckung für die gerichtliche (nicht außergerichtliche) Auseinandersetzung. Die Versicherungsprämie ist nicht Bestandteil des Jahresbeitrages. Der Verein wird nicht als Versicherungsmakler tätig.
  • Formulare und Schreiben
    Formulare sind gesondert zu vergüten. Individuelle Schreiben werden nach Seite und Aufwand abgerechnet.
  • Mieterauskunft
    Über den Landesverband kann kostenpflichtig ein Solvenzcheck des Mieters eingeholt werden.

Onlinemietverträge und Formulare